wir begrüßen das Schicksal mit Feuer und Schwert
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 Gesetz

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YoungMan
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BeitragThema: Gesetz   Gesetz Icon_minitimeFr Dez 05, 2008 10:27 am

§ 123
Datenschutz
1. Alle Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben bzw. veröffentlich werden.
2. Zugang zu unserm Channel auf dem TS-Server von BP gibt es sofort nach Eintritt in den Clan per PN.
3. Zugangsdaten zum TS-Server von RF werden erst nach einer Bewährungszeit von 4Wochen und einer Clanratsbesprechung per PN mitgeteilt.
4. Verstöße werden mit sofortigem Ausschluss aus dem Clan geahndet.


§123
Aktivität
1. Jeder ist verpflichtet sich aktiv am Spiel und in unserem Forum zu beteiligen.
2. Sollte ein Spieler eine länger Abwesenheit vorhersehen ist der Clanführer oder ein Clanrat zu benachrichtigen.
3. Nach einer Woche Inaktivität ohne Benachrichtigung erfolgt die erste Abmahnung.
Ist nach 1 Woche keine Reaktion erfolgt wird eine 2 Abmahnung erteilt.
Wird auch diese Missachtet erfolgt der Ausschluss aus dem Clan.

Zusatz zu pkt.1
1. Jeder nimmt an der Vorstellungsrunde im Forum Teil.
2. Jeder postet in der Waffenkammer seine Stärke und aktualisiert diese Wöchentlich.
3. Jeder spielt Wöchentlich min 1. Std (Dies kann an den Kills festgestellt werden).
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BeitragThema: Re: Gesetz   Gesetz Icon_minitimeSa Dez 06, 2008 5:35 pm

find ich alles schon sehr gut!!
wir sollten aber dann von allem vieleicht nochmal sowas wie ne Zusammenfasszbg vom ganzen Gesetz machen Very Happy
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https://die-todgeweihten.forumieren.com
YoungMan
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BeitragThema: Re: Gesetz   Gesetz Icon_minitimeSa Dez 06, 2008 5:50 pm

Kein Problem ist in Arbeit!
Ich poste dsa den hier rein lol!
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YoungMan
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BeitragThema: Re: Gesetz   Gesetz Icon_minitimeSa Dez 06, 2008 6:04 pm

§ 1 Aufnahme von Mitgliedern

1. Jeder Aktive Spieler ab Liga 4 kann bei uns aufgenommen werden.
2. Jedes Clanmitgled kann neue Mitglieder anwerben.
3. Bei einer vorrauszusehenden längerer Abwesenheit (Urlaub etc.) ist der Clanführer oder ein Clanrat zu Informieren.
3. Wer Clanmitglied werden will, muss sich bei uns mit Angabe seines seines Alters,
seines derzeitigen Levels, seiner Waffen und seiner aktuellen Gold und Silberbestände bewerben.
4. Bei uns herscht Forumspflicht genauso wie sich jedes Mitglid dazu Verpflichtet sich in unseren TS Chanel anzumelden
5. Über die aufnahme entscheidet der Clanrat.
6. Mit Eintritt in den Clan erkeenst Du diese Regeln an



§ 2 Datenschutz
1. Alle Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben bzw. veröffentlich werden.
2. Zugang zu unserm Channel auf dem TS-Server von BP gibt es sofort nach Eintritt in den Clan per PN.
3. Zugangsdaten zum TS-Server von RF werden erst nach einer Bewährungszeit von 4Wochen und einer Clanratsbesprechung per PN mitgeteilt.
4. Verstöße werden mit sofortigem Ausschluss aus dem Clan geahndet.
§ 3 Aktivität
1.Jeder Clanmember verpflichtet sich aktiv am Forum und im Spiel zu beteiligen.
2. Jeder wird vor dem Ausschuss zwei mal Verwarnt und hat so Gelegenheit sein Fehlverhalten zu korrigieren
3. Tritt keine Besserung ein, so wird das Mitglied dezimiert.
4. Jeder der bei uns eintritt hat Anspruch auf das RL

Zusatz:
Die Teilnahme an der Vorstellungsrunde und der Wöchentliche Waffenbericht sind obligatorisch. Zudem ist es nicht zu viel verlangt wöchentlich eine Stunde aktiv Gladi II zu spielen. Der Spaß am Spiel und an der Gemeinschaft (TS) stehen dabei aber im Vordergrund!

§ 4 Diplomatie
1. Für Bündnisse, Friedens oder Krigserklärungen bedarf es eines Einheitsbeschlusses aller Clanräte.
2. Niemand der mit uns im Bündniss oder Frieden steht darf angegriffen werden
3. Jedes Mitglied ist vepflichtet einem verbündeten Clan zu helfen, sofern es ihm möglich ist.
4. Sollte es zu einer auseinandersetzung zweier Clan´s kommen mit denen wir Verbündet oder Befriedet sind,
ist jedes Mitglied unseres Clan´s, dazu verpflichtet,
sich aus diesem geschehen zurückzuziehen und nicht einzugreifen.
5. Wird ein Clanmitglied von einem Verbündeten oder Befriedeten Clan angegriffen, ist dieses unverzüglich,
mit angabe des Clankürzels und Spielernamens, einem Clanrat zu melden.
6. Im Chat sowie im Teamspeak dürfen keine aussagen getroffen werden die Beleidigend sind oder solche,
die Diplomatische verhandlungen mit anderen Clan´s erschweren oder verhindern.



§5 Informationspflicht
1. Nach dem Clanbeitrit ist jeder verpflichtet sinen Namen sowie sein Alter bei unserem Clan mitzuteilen. Dazu gibt es ei eigenes Forum! (Vorstellungsrunde)
2. Sollte ein Mitglied mehr als einen Account oder Gladiator haben ist dies auch anzugeben.
3. Jedes Clanmitglied ist dazu verpflichtet wöchendlich seine aktuellen Levelstände im Forum zu poszten ( Waffenbericht)
4. Es herscht Forunspflicht



§6 Auszahlung von Silber
1.sind nur möglich, wenn sich der Member in unserem Forum angemeldet hat, und es min. 3 Beiträge von Ihm gibt.
Waffenbericht, Vorstellung und die Anmeldung beim Liga Leader
2. Zur auszahlung von Silber sind alle Clanraatsmitglieder berechtigt.
3. Jedes Clanmitglied hat anspruch auf die Auszahlung von Silber, sofern er einen Bedaf nachweisen kann.
4. Wir Zahlen maximal bis zum erreichen der 3. Liga Silber aus
5. Sonderzahlungen sind möglich, jedoch bedarf es dazu einer Abstimmung aller Clanraatsmitglieder.lor] Auszahlungen



§7 Deziemierung
1. Jeder der gegen unsere Satzung verstößt wid zweimal verwarnt und bei zuwiederhandlung aus dem Clan ausgeschlossen
2. Bei Schwerwiegenden und mehrfachverstößen behält es sich der Clanraat vor,
das Clanmitglied ohne angabe von Gründen fristlos aus dem Clan auszuschließen



§8 Austritt von Mitgliedern
1. Jedem Clanmitglied steht es zu ohne Angabe von Gründen aus dem Clan auszutreten.
2. Jedes Clanmitglied ist verpflichtet einen Clanraat über seinen Austritt zu informieren.
3. Jedes Clanmitglied ist verpflichtet vor der Löschung seines Accound´s aus dem Clan auszutreten.



§9 Der Clanraat
1. Clanraat kann jedes Clanmitglied werden, sofern es mindestens seit 2 Monaten
dem Clan angehört und sich für unseren Clan eingesetzt hat.
Es gibt einen Anführer, einen Diplomaten und einen Innenminister
darüber hinaus können noch "Unterclanräte" ernannt werden, die den Clanräten zur Seite stehen.
2.Über die Ernennung zum Clanraat entscheidet der Anführer und legt eine Probezeit fest,
in der sich das neue Clanraatsmitglied bewähren muss.
Gegen diese Entscheidung können die Member ein Clanbegehren starten was notfals zur Absetzung führt



§10 Satzungsänderungen
1. Der Clanraat behält es sich vor unser Gesetz zu ändern oder zu erweitern.
2. Über Änderungen oder Erweiterungen der Satzung entscheidet der Clanraat einstimmig.



§11 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt ab sofort inkraft und ersetzt damit die Satzung vom 24.11.08



Salvatorisch Klausel
Sollten Teile dieser Satzung ungültig sein, so bleiben alle weiteren Bestandteile der Satzung davon unberührt.




So habe es überarbeitet! Was hälst du davon?

MFG Nobsen
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