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Thema: Unser Gesetz Mo Nov 24, 2008 6:12 pm
Unser Gesetz
§ 1 Aufnahme von Mitgliedern 1. Jedes Clanmitgled kann neue Mitglieder anwerben. Das Recht ist gleichzeitig auch eine Pflicht 2. Wer Clanmitglied werden will, muss sich bei uns mit Angabe seines seines Alters, seines derzeitigen Levels, seiner Waffen und seiner aktuellen Gold und Silberbestände bewerben. 3. Bei uns herscht Forumspflicht genauso wie sich jedes Mitglid dazu Verpflichtet sich in unseren TS Chanel anzumelden 4. Über die aufnahme entscheidet der Clanrat. 5. Mit Eintritt in den Clan erkeenst Du diese Regeln an
§ 2 Inaktivität 1. Inaktivität führt kompromisslos zum Ausschluss aus dem Clan 2. Jeder wird vor dem Ausschuss zwei mal Verwarnt und hat so Gelegenheit sein Fehlverhalten zu korrigieren 3. Tritt keine Besserung ein, so wird das Mitglied dezimiert. 4. Jeder der bei uns eintritt hat Anspruch auf das RL
§ 3Diplomatie 1. Für Bündnisse, Friedens oder Krigserklärungen bedarf es eines Einheitsbeschlusses aller Clanräte. 2. Niemand der mit uns im Bündniss oder Frieden steht darf angegriffen werden 3. Jedes Mitglied ist vepflichtet einem verbündeten Clan zu helfen, sofern es ihm möglich ist. 4. Sollte es zu einer auseinandersetzung zweier Clan´s kommen mit denen wir Verbündet oder Befriedet sind, ist jedes Mitglied unseres Clan´s, dazu verpflichtet, sich aus diesem geschehen zurückzuziehen und nicht einzugreifen. 5. Wird ein Clanmitglied von einem Verbündeten oder Befriedeten Clan angegriffen, ist dieses unverzüglich, mit angabe des Clankürzels und Spielernamens, einem Clanrat zu melden. 6. Im Chat sowie im Teamspeak dürfen keine aussagen getroffen werden die Beleidigend sind oder solche, die Diplomatische verhandlungen mit anderen Clan´s erschweren oder verhindern.
$4 Informationspflicht 1. Nach dem Clanbeitrit ist jeder verpflichtet sinen Namen sowie sein Alter bei unserem Clan mitzuteilen. Dazu gibt es ei eigenes Forum! (Vorstellungsrunde) 2. Sollte ein Mitglied mehr als einen Account oder Gladiator haben ist dies auch anzugeben. 3. Jedes Clanmitglied ist dazu verpflichtet wöchendlich seine aktuellen Levelstände im Forum zu poszten ( Waffenbericht) 4. Es herscht Forunspflicht
§5 Auszahlung von Silber 1.sind nur möglich, wenn sich der Member in unserem Forum angemeldet hat, und es min. 3 Beiträge von Ihm gibt. Waffenbericht, Vorstellung und die Anmeldung beim Liga Leader 2. Zur auszahlung von Silber sind alle Clanraatsmitglieder berechtigt. 3. Jedes Clanmitglied hat anspruch auf die Auszahlung von Silber, sofern er einen Bedaf nachweisen kann. 4. Wir Zahlen maximal bis zum erreichen der 2. Liga Silber aus 5. Sonderzahlungen sind möglich, jedoch bedarf es dazu einer Abstimmung aller Clanraatsmitglieder.lor] Auszahlungen
§6 Deziemierung 1. Jeder der gegen unsere Satzung verstößt wid zweimal verwarnt und bei zuwiederhandlung aus dem Clan ausgeschlossen 2. Bei Schwerwiegenden und mehrfachverstößen behält es sich der Clanraat vor, das Clanmitglied ohne angabe von Gründen fristlos aus dem Clan auszuschließen
§7 Austritt von Mitgliedern 1. Jedem Clanmitglied steht es zu ohne Angabe von Gründen aus dem Clan auszutreten. 2. Jedes Clanmitglied ist verpflichtet einen Clanraat über seinen Austritt zu informieren. 3. Jedes Clanmitglied ist verpflichtet vor der Löschung seines Accound´s aus dem Clan auszutreten.
§8 Der Clanraat 1. Clanraat kann jedes Clanmitglied werden, sofern es mindestens seit 2 Monaten dem Clan angehört und sich für unseren Clan eingesetzt hat. Es gibt einen Anführer, einen Diplomaten und einen Innenminister darüber hinaus können noch "Unterclanräte" ernannt werden, die den Clanräten zur Seite stehen. 2.Über die Ernennung zum Clanraat entscheidet der Anführer und legt eine Probezeit fest, in der sich das neue Clanraatsmitglied bewähren muss. Gegen diese Entscheidung können die Member ein Clanbegehren starten was notfals zur Absetzung führt
§9 Satzungsänderungen 1. Der Clanraat behält es sich vor unser Gesetz zu ändern oder zu erweitern. 2. Über Änderungen oder Erweiterungen der Satzung entscheidet der Clanraat einstimmig.
§10 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung tritt ab sofort inkraft und ersetzt damit die Satzung vom 24.11.08
Salvatorisch Klausel Sollten Teile dieser Satzung ungültig sein, so bleiben alle weiteren Bestandteile der Satzung davon unberührt.
Zuletzt von Admin am Sa Nov 29, 2008 8:39 pm bearbeitet; insgesamt 9-mal bearbeitet